Entwicklung der Kanzlei

 

Im Jahre 1990 erfolgte, zunächst in der Rechtsform einer Rechtsanwaltssozietät, der Zusammenschluss von Herrn Rechtsanwalt Klaus Nicolai und Herrn Rechtsanwalt Jürgen Engelmann mit Sitz in Neustrelitz. Nach dem Ausscheiden des Herrn Engelmann trat Herr Rechtsanwalt Martin Putzka 1992 und Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn 1999 dieser Kanzlei bei. Ab dem Jahre 2010 wurde die Partnerschaftsgesellschaft durch Herrn Rechtsanwalt Klaus Nicolai und Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn fortgesetzt. Seit 2018 firmiert Herr Rechtsanwalt Klaus Nicolai als Einzelanwalt unter weitergehende Mitwirkung der Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn.

 

Die Kanzlei hat seit 1995 ihren Stammsitz in Neustrelitz, Strelitzer Chaussee 255 und realisierte in der Zeit von 2000 bis 2014 eine Nebenstelle in Neubrandenburg.

 

Die anwaltliche Tätigkeit, vornehmlich aus Mandatsverhältnissen zu Firmen und Bürgern im Einzugsgebiet der Städte Neustrelitz und Neubrandenburg, und dem Großkreises Mecklenburgische Seenplatte, aber auch darüber hinaus, erfasst sowohl Formen der Beratung und Konfliktvorbeugung im außergerichtlichen Bereich, wie auch die Vertretung vor den zuständigen Gerichten im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich vor den ordentlichen Gerichten, einschließlich den Oberlandesgerichten, aber auch den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten des Landes Mecklenburg Vorpommern, aber auch im nördlichen Teil des Landes Brandenburg.

 

Die individuelle Betreuung der Mandanten und die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses auf der Basis einer direkten Zuständigkeit des angesprochenen Anwaltes liegen uns besonders am Herzen. Auch ist gewährleistet, dass jedes Anliegen, ungeachtet seiner Ausrichtung, den Anspruch auf uneingeschränkte Aufmerksamkeit und Engagement hat. Dabei steht der Satz

 

„Ohne die Kraft, sein Recht zu verfechten, hat man kein Recht“

(Christina von Schweden)

 

im Mittelpunkt.

 

Der fortwährend steigende Beratungsbedarf, der einhergeht mit der Verpflichtung zur größeren Spezialisierung, hat dazu geführt, dass sich bei der anwaltlichen Tätigkeit Schwerpunkte herausgebildet haben, die auch aufrechterhalten bleiben. Neben den allgemeinen Themen des Zivilrechtes, für die permanent die Bereitschaft zur Vertretung besteht, heben sich hier insbesondere hervor:

 

Arbeitsrecht;

Bau- und Architektenrecht;

Grundstücks- und Immobilienrecht;

Haftung-und Versicherungsrecht.

 

Dabei nimmt in nahezu allen belegten Rechtsgebieten die Auseinandersetzung mit dem Europarecht zu, inklusive der entsprechenden gerichtlichen Tätigkeit.

 

Diese genannten Rechtsgebiete schränken die Tätigkeit allerdings nicht ein; auf diesen Fachgebieten können wir aber dem Wunsch nach spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen im besonderen Maße sichern, was sich auch durch die jeweiligen Fachanwaltschaften und damit auch nachgewiesenen langjährigen spezifische Erfahrungen belegen lösst. Gleichwohl bestehen die Bereitschaft und die Fähigkeit, auch bei nicht genannten Problemkreisen die notwendige Kompetenz zu offenbaren und weitere Themen konsequent und effektiv zu erschließen.

 

Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, legen wir besonderen Wert auf die ständige Aus- und Weiterbildung unserer freundlichen Mitarbeiter und schaffen permanent die technischen Voraussetzungen, um den steigenden Bedarf am schnellen Informationsaustausch besser zu sichern. Dabei wird auch die digitale Kommunikation weiter vorangetrieben.

 

So besteht auch weiterhin das Ziel, den ständig steigenden Anforderungen durch qualifizierte, korrekte, zügige und freundliche Anwaltstätigkeit gerecht zu werden. Davon werden wir Sie gern überzeugen.

 

Telefon: +49 3981 204204 Telefax: +49 3981 445323

Entwicklung der Kanzlei

 

Im Jahre 1990 erfolgte, zunächst in der Rechtsform einer Rechtsanwaltssozietät, der Zusammenschluss von Herrn Rechtsanwalt Klaus Nicolai und Herrn Rechtsanwalt Jürgen Engelmann mit Sitz in Neustrelitz. Nach dem Ausscheiden des Herrn Engelmann trat Herr Rechtsanwalt Martin Putzka 1992 und Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn 1999 dieser Kanzlei bei. Ab dem Jahre 2010 wurde die Partnerschaftsgesellschaft durch Herrn Rechtsanwalt Klaus Nicolai und Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn fortgesetzt. Seit 2018 firmiert Herr Rechtsanwalt Klaus Nicolai als Einzelanwalt unter weitergehende Mitwirkung der Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn.

 

Die Kanzlei hat seit 1995 ihren Stammsitz in Neustrelitz, Strelitzer Chaussee 255 und realisierte in der Zeit von 2000 bis 2014 eine Nebenstelle in Neubrandenburg.

 

Die anwaltliche Tätigkeit, vornehmlich aus Mandatsverhältnissen zu Firmen und Bürgern im Einzugsgebiet der Städte Neustrelitz und Neubrandenburg, und dem Großkreises Mecklenburgische Seenplatte, aber auch darüber hinaus, erfasst sowohl Formen der Beratung und Konfliktvorbeugung im außergerichtlichen Bereich, wie auch die Vertretung vor den zuständigen Gerichten im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich vor den ordentlichen Gerichten, einschließlich den Oberlandesgerichten, aber auch den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten des Landes Mecklenburg Vorpommern, aber auch im nördlichen Teil des Landes Brandenburg.

 

Die individuelle Betreuung der Mandanten und die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses auf der Basis einer direkten Zuständigkeit des angesprochenen Anwaltes liegen uns besonders am Herzen. Auch ist gewährleistet, dass jedes Anliegen, ungeachtet seiner Ausrichtung, den Anspruch auf uneingeschränkte Aufmerksamkeit und Engagement hat. Dabei steht der Satz

 

„Ohne die Kraft, sein Recht zu verfechten, hat man kein Recht“

(Christina von Schweden)

 

im Mittelpunkt.

 

Der fortwährend steigende Beratungsbedarf, der einhergeht mit der Verpflichtung zur größeren Spezialisierung, hat dazu geführt, dass sich bei der anwaltlichen Tätigkeit Schwerpunkte herausgebildet haben, die auch aufrechterhalten bleiben. Neben den allgemeinen Themen des Zivilrechtes, für die permanent die Bereitschaft zur Vertretung besteht, heben sich hier insbesondere hervor:

 

Arbeitsrecht;

Bau- und Architektenrecht;

Grundstücks- und Immobilienrecht;

Haftung-und Versicherungsrecht.

 

Dabei nimmt in nahezu allen belegten Rechtsgebieten die Auseinandersetzung mit dem Europarecht zu, inklusive der entsprechenden gerichtlichen Tätigkeit.

 

Diese genannten Rechtsgebiete schränken die Tätigkeit allerdings nicht ein; auf diesen Fachgebieten können wir aber dem Wunsch nach spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen im besonderen Maße sichern, was sich auch durch die jeweiligen Fachanwaltschaften und damit auch nachgewiesenen langjährigen spezifische Erfahrungen belegen lösst. Gleichwohl bestehen die Bereitschaft und die Fähigkeit, auch bei nicht genannten Problemkreisen die notwendige Kompetenz zu offenbaren und weitere Themen konsequent und effektiv zu erschließen.

 

Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, legen wir besonderen Wert auf die ständige Aus- und Weiterbildung unserer freundlichen Mitarbeiter und schaffen permanent die technischen Voraussetzungen, um den steigenden Bedarf am schnellen Informationsaustausch besser zu sichern. Dabei wird auch die digitale Kommunikation weiter vorangetrieben.

 

So besteht auch weiterhin das Ziel, den ständig steigenden Anforderungen durch qualifizierte, korrekte, zügige und freundliche Anwaltstätigkeit gerecht zu werden. Davon werden wir Sie gern überzeugen.

 

Entwicklung der Kanzlei

 

Im Jahre 1990 erfolgte, zunächst in der Rechtsform einer Rechtsanwaltssozietät, der Zusammenschluss von Herrn Rechtsanwalt Klaus Nicolai und Herrn Rechtsanwalt Jürgen Engelmann mit Sitz in Neustrelitz. Nach dem Ausscheiden des Herrn Engelmann trat Herr Rechtsanwalt Martin Putzka 1992 und Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn 1999 dieser Kanzlei bei. Ab dem Jahre 2010 wurde die Partnerschaftsgesellschaft durch Herrn Rechtsanwalt Klaus Nicolai und Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn fortgesetzt. Seit 2018 firmiert Herr Rechtsanwalt Klaus Nicolai als Einzelanwalt unter weitergehende Mitwirkung der Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn.

 

Die Kanzlei hat seit 1995 ihren Stammsitz in Neustrelitz, Strelitzer Chaussee 255 und realisierte in der Zeit von 2000 bis 2014 eine Nebenstelle in Neubrandenburg.

 

Die anwaltliche Tätigkeit, vornehmlich aus Mandatsverhältnissen zu Firmen und Bürgern im Einzugsgebiet der Städte Neustrelitz und Neubrandenburg, und dem Großkreises Mecklenburgische Seenplatte, aber auch darüber hinaus, erfasst sowohl Formen der Beratung und Konfliktvorbeugung im außergerichtlichen Bereich, wie auch die Vertretung vor den zuständigen Gerichten im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich vor den ordentlichen Gerichten, einschließlich den Oberlandesgerichten, aber auch den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten des Landes Mecklenburg Vorpommern, aber auch im nördlichen Teil des Landes Brandenburg.

 

Die individuelle Betreuung der Mandanten und die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses auf der Basis einer direkten Zuständigkeit des angesprochenen Anwaltes liegen uns besonders am Herzen. Auch ist gewährleistet, dass jedes Anliegen, ungeachtet seiner Ausrichtung, den Anspruch auf uneingeschränkte Aufmerksamkeit und Engagement hat. Dabei steht der Satz

 

„Ohne die Kraft, sein Recht zu verfechten, hat man kein Recht“

(Christina von Schweden)

 

im Mittelpunkt.

 

Der fortwährend steigende Beratungsbedarf, der einhergeht mit der Verpflichtung zur größeren Spezialisierung, hat dazu geführt, dass sich bei der anwaltlichen Tätigkeit Schwerpunkte herausgebildet haben, die auch aufrechterhalten bleiben. Neben den allgemeinen Themen des Zivilrechtes, für die permanent die Bereitschaft zur Vertretung besteht, heben sich hier insbesondere hervor:

 

Arbeitsrecht;

Bau- und Architektenrecht;

Grundstücks- und Immobilienrecht;

Haftung-und Versicherungsrecht.

 

Dabei nimmt in nahezu allen belegten Rechtsgebieten die Auseinandersetzung mit dem Europarecht zu, inklusive der entsprechenden gerichtlichen Tätigkeit.

 

Diese genannten Rechtsgebiete schränken die Tätigkeit allerdings nicht ein; auf diesen Fachgebieten können wir aber dem Wunsch nach spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen im besonderen Maße sichern, was sich auch durch die jeweiligen Fachanwaltschaften und damit auch nachgewiesenen langjährigen spezifische Erfahrungen belegen lösst. Gleichwohl bestehen die Bereitschaft und die Fähigkeit, auch bei nicht genannten Problemkreisen die notwendige Kompetenz zu offenbaren und weitere Themen konsequent und effektiv zu erschließen.

 

Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, legen wir besonderen Wert auf die ständige Aus- und Weiterbildung unserer freundlichen Mitarbeiter und schaffen permanent die technischen Voraussetzungen, um den steigenden Bedarf am schnellen Informationsaustausch besser zu sichern. Dabei wird auch die digitale Kommunikation weiter vorangetrieben.

 

So besteht auch weiterhin das Ziel, den ständig steigenden Anforderungen durch qualifizierte, korrekte, zügige und freundliche Anwaltstätigkeit gerecht zu werden. Davon werden wir Sie gern überzeugen.